Standard- Fachkommision - Kaninchenzuchtverein U31 Eutin e.V.

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Standard- Fachkommision

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Die Standard-Fachkommission des ZDRK gibt bekannt

Die Standard-Fachkommission des ZDRK hat bei ihrer Sitzung am 12. Juni 2019 anlässlich der
ZDRK Bundestagung in Schöneck folgende Beschlüsse gefasst:
Geltungsbereich der Bewertungsbestimmungen
Der Geltungsbereich des Standards 2018 und der Bewertungsbestimmungen ist im Allgemeinen
Teil unter Punkt 2 festgelegt. Aus gegebenen Anlass veröffentlicht die Standard-
Fachkommission folgende Klarstellung:
Die Verwendung des Standards 2018 ist ausschließlich auf die Ausstellungen des ZDRK
begrenzt. Dies bedeutet insbesondere, dass er nicht auf anderen Ausstellungen verwendet
werden darf. Dies stellt einen Verstoß gegen das Copyright dar, der juristisch geahndet
wird.

Beschlüsse zu Neuzüchtungen

Als Neuzüchtungen zugelassen wurden aufgrund der Erfüllung der erforderlichen Voraussetzungen:
1. Zwergwidder-Satin siamesenfarbig gelb
2. Satin sallanderfarbig
3. Zwergwidder sallanderfarbig
Jungtiere können ab dem Zeitpunkt der Veröffentlichung mit dem Zusatz „N“ vor dem Vereinskennzeichen
gekennzeichnet werden.
Die Musterbeschreibungen werden demnächst auf der Internetseite der Standardfachkommission
(www.standardfachkommssion.de) zur Verfügung stehen.
Die Entscheidung über eine Zulassung der Zwergwidder- Rexe weiß Blauauge wurde auf die
nächste Sitzung zur Bundeskaninchenschau in Karlsruhe vertagt. Hierzu sollen zunächst Tiere
in ausreichender Qualität vorab der Standard-Fachkommission vorgestellt werden. Dieses Verfahren
hat sich in der der Vergangenheit bewährt und wir bitten die Züchter sich bezüglich der
Vorstellung mit dem Redaktionsleiter der Standardfach-Kommission in Verbindung zu setzen.
Anpassungen der Allgemeinen Ausstellungs-Bestimmungen (AAB)
Einige Neuregelungen und Anpassung an die gelebte Praxis im ZDRK erforderten auch eine
Anpassung der AAB. Die Überarbeitung der relevanten Paragraphen der AAB wurde in der
Standard-Fachkommission des ZDRK beraten und in der erweiterten Präsidiums-Sitzung des
ZDRK am 15. Juni 2019 beschlossen. Dies betrifft im Einzelnen:
1. § 2 Ausstellungsarten (Seite 6 bis 9)
Folgender Absatz wird zu rassebezogenen Europaschauen und Europaschauen ergänzt:
l.) Europaschau und rassebezogene Europaschauen
unterliegen grundsätzlich den Reglements des Europaverbandes. Rassenbezogene
Europaschauen bedürfen zusätzlich vor Antragstellung beim Europaverband der Genehmigung
des zuständigen Landesverbandes, für Europaschauen ist zusätzlich die
Genehmigung des ZDRK Präsidiums erforderlich.
2. § 13 Ausländische Rassen (Seite 17)
Nachdem im Europastandard keine Jungtierbewertung nach Prädikat beschrieben ist,
wurde der folgende Absatz wie folgt geändert:
Bisher: Sie werden nach dem Europastandard bewertet, der am Bewertungstag
nebst den erforderlichen Bewertungsurkunden vorzuliegen hat. Die Bewertung
erfolgt entweder nach Prädikat (Jungtiere) oder nach Punkten (Alttiere).
Neu: Sie werden nach dem Europastandard bewertet, der am Bewertungstag
nebst den erforderlichen Bewertungsurkunden vorzuliegen hat. Die Bewertung
erfolgt nach Punkten (Alttiere).
3. § 23 Preisverteilung (Seite 24) und Ausstellungs-Bestimmungen des ZDRK für die
Durchführung von Bundes-Kaninchenschauen (BKS) und Bundes-Rammlerschauen
(BRS) ( Seite 39ff)
Bei der Vergabe von Siegerpreisen wird beim § 23 Preisverteilung folgende Ergänzung
vorgenommen:
„Bei Jugendschauen ist die erforderliche Anzahl eines Siegers ab 20 Tiere bzw. ab 40
Tiere für zwei Sieger ausreichend.“
Ausstellungs-Bestimmungen des ZDRK für die Durchführung von Bundes-
Kaninchenschauen (BKS) und Bundes-Rammlerschauen (BRS) wird unter Siegerpreise
– Ehrenpreise unter den Absatz bezüglich der Bundessieger folgende Ergänzungen
vorgenommen:
„Der Bundessieger wird auf das beste Tier einer Rasse bzw. Klasse vergeben, wenn
mindestens 30 Tiere angemeldet wurden“, wird das Wort „mindestens“ ergänzt.
Weiterhin wird folgender Satz zur Vergabe des Titel Bundes-Jugendsiegers ergänzt:
„Bei Bundesjugendschauen ist die erforderliche Anzahl eines Jugend-Bundessiegers
ab 20 Tiere bzw. ab 40 Tiere für zwei Jugend-Bundessieger ausreichend.“
4. § 28 Anweisung für den Preisrichter und die Schauleitung (Seite 28)
Die mehrtägige Bewertung ist ein Sonderfall der eintägigen Bewertung. Zur Klarstellung
an die gängige Praxis wird nachfolgender Satz geändert und folgende Ergänzung
vorgenommen:
Bisher: Bei längeren Anfahrtswegen erhöht sich die Vergütung des Preisrichters bei
eintägiger Bewertung wie folgt:
Neu: Bei längeren Anfahrtswegen erhöht sich die Vergütung des Preisrichters wie
folgt:
Folgender Satz wird ergänzt:
„Bei mehrtägigen Bewertungen bei Preisrichtern mit Anreise über 200 bzw. 400 km
sind zusätzlich die Übernachtungen zwischen den Bewertungstagen zu erstatten.“
Die vorgenannten Anpassungen sind mit der Veröffentlichung entsprechend anzuwenden.
Blätter mit dem neuen Texten werden von der Redaktion der Standard-Fachkommission
mit der neuen Ergänzungslieferung für den Standard herausgegeben, welche voraussichtlich
zur nächsten ZDRK Tagung in Speyer erscheinen wird.
Kennzeichnungsrichtlinie im ZDRK - Regelungen für Zuchtgemeinschaften
Die überarbeitete Kennzeichnungsrichtlinie wurde im Rahmen der Sitzung der Standard-
Fachkommission in Schöneck nochmals eingehend beraten und in der erweiterten Präsidiums-
Sitzung des ZDRK am 15. Juni 2019 beschlossen. Diese wird mit Beginn des neuen
Zuchtjahres am 01.10.2019 gültig und ersetzt die alte Richtlinie vom 1.Januar 1991.
Die Richtlinie wird demnächst über die Drucksachenverteilerstellen der Landesverbände
zu beziehen sein.
Schöneck, im Juni 2019 Markus Eber, Redaktion
 
 
 
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